Privathaftpflicht

  Grundabsicherung

Grundsätzlich versichert eine private Haftpflicht Schäden, die Sie versehentlich anderen zufügen. Unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab und übernimmt dann sogar die Kosten für ein eventuelles Gerichtsverfahren. Es wird zwischen Personen- und Sachschäden unterschieden. Bei älteren Policen gab es für Sachschäden oft eine geringere Versicherungssumme. Heutige Angebote bieten meist eine pauschale Versicherungssumme. Für Vermögensschäden ist auch eine Versicherungssumme vorgesehen, allerdings kommen reine Vermögensschäden bei Privatpersonen selten vor. Ein Vermögensschäd ist zum Beispiel, wenn jemand durch Ihr Verschulden einen Termin verpasst und dadurch einen finanziellen Nachteil erleidet.


  Erweiterungen

Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Deckungserweiterungen. Diese können nicht optional zu den Tarifen hinzu gewählt werden, sondern sind entweder enthalten oder nicht. Auf diesen Erweiterungen sollten Sie nicht verzichten:

  • Ersatz bei Verlust fremder privater und betrieblicher Schlüssel.
  • Deliktunfähigkeitsklausel für Familien mit Kindern, die jünger als sieben Jahre alt sind. Für Schäden, die ein Kinder unter sieben Jahren verursacht hat, können die Eltern nicht haftbar gemacht werden, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Dennoch möchte man unter Umständen den durch das Kind verursachten Kratzer am Wagen des Nachbarn ersetzen auch, wenn man das gar nicht müsste.
  • Versicherungsschutz für Mietsachschäden an mobilen Gegenständen: Im "Grundschutz" leistet die Haftpflicht lediglich für Schäden an gemieteten Räumen und nicht für beschädigtes Mobiliar. Glasbruch muss stets separat versichert werden.

Die Forderungsausfalldeckung ist zur Zeit ein populäres Werbeinstrument, kommt aber nur in einer großen Ausnahme zum tragen. Diese Zusatz-Deckung leistet nur, wenn Sie selbst von jemandem geschädigt werden und dieser weder eine Versicherung noch Geld hat, um den Schaden zu ersetzen. Dann muss gegen denjenigen noch ein "Titel" erwirkt werden. Ein solcher Fall kommt selten vor, kann jedoch auch hohe Kosten sparen.


  Versicherungssumme

Eine Deckungssumme von 3 Millionen € ist bei der Privathaftpflichtversicherung heutzutage der empfohlene Mindestschutz. Eine höhere Deckung ist empfehlenswert. Achten Sie darauf, dass diese Versicherungssumme nicht nur für Personen- und Sachschäden, sondern auch für Vermögens- und Mietsachschäden gilt.


  Preise

Guter Versicherungsschutz muss für Familien nicht mehr als 60 € im Jahr kosten. Single können unter 50 € zahlen. Außerdem gibt es Seniorentarife und besonders günstige Tarife für Angestellte des öffentlichen Diensts.

Wenn Sie mit einer Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 150 € einverstanden ist, können mehr als 20 % gespart werden.

Wie viel eine Versicherung für Sie persönlich kostet, zeigt ein Versicherungsvergleich.



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